REACh/RoHS

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals - Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.
Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wurde das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht. Zudem wurden diverse Erlasse wie die EU-Nickelrichtlinie durch REACH ersetzt.

Die EU-Richtlinie 2011/65/EU Restriction of Hazardous Substances Directive 2002/95/EC, (RoHS 1) dient der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Sie regelt die Verwendung und das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen in Elektrogeräten und elektronischen Bauelementen. Die Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 2) löste am 3. Januar 2013 die Vorläufer-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS 1) ab.

Beide Richtlinien werden inoffiziell mit RoHS abgekürzt (englisch Restriction of Hazardous Substances‚ Beschränkung [der Verwendung bestimmter] gefährlicher Stoffe).

Alle GEDORE Produkte erfüllen die Vorgaben der REACH und RoHS Richtlinien.

Spezielle Informationen zur Verwendung von Blei in Werkzeugen

Informationen gemäß REACH-Verordnung, Art. 33: Einige Artikel in unserem Sortiment enthalten Komponenten mit einem Bleigehalt von mehr als 0,1%.

Blei ist mit einem Anteil von bis zu 5% in bestimmten von Stahl-, Aluminium- und Messinglegierungen enthalten, die für die spanende Bearbeitung, z. B. durch Drehen, optimiert sind. Diese Legierungen werden allgemein als Automatenstähle bzw. Automaten- oder Zerspanungsmessinge bezeichnet. In einigen Aluminiumlegierungen wird Blei verwendet, um deren Festigkeit zu erhöhen und die Eloxierbarkeit zu verbessern. Aus solchen Legierungen werden auch Teile von Handwerkzeugen hergestellt. Beispiele hierfür sind

  • Normteile wie Bolzen, Rollen, Achsen, Schrauben, Muttern, Buchsen, Niete und ähnliche Bauteile, z. B. für Zangen, Scheren und ähnliche Werkzeuge,
  • Werkzeugschäfte, z. B. für Fräs-, Schleif- und Schraub- und Bürstwerkzeuge,
  • Schraubspindeln, z. B. von Spannwerkzeugen,
  • drehend bearbeitete Schlag- und Schraubwerkzeuge und
  • Teile von Messzeugen.

Es handelt sich hierbei in der Regel um kleinere Teile von Werkzeugen, die überwiegend aus nicht bleihaltigen Werkzeug- oder Kohlenstoffstahl bestehen.

Entsprechende Studien haben ergeben, dass der Hautkontakt mit solchen Werkstoffen unbedenklich ist.

Nach der Aufnahme von Blei in die REACH-Kandidatenliste besteht dennoch die Pflicht für die Hersteller und Vertreiber solcher Werkzeuge, ihre Abnehmer auf den Bleigehalt hinzuweisen. Bei gewerblichen Abnehmern kann diese Information zum Beispiel über Auftragsbestätigung oder Lieferschein gegeben werden. Private Endverbraucher erhalten diese Auskunft auf Anfrage.

Dieser formal notwendige Hinweis bedeutet nicht, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung von diesen Werkzeugen Gefahren ausgehen. Es sind auch keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen bei deren Verwendung zu beachten.

Download

Eine Liste aller GEDORE Produkte, die Blei in einem Masseanteil von über 0,1% in Komponenten enthalten, finden Sie im verlinkten PDF-Dokument (0.6 MB).
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