Verpackungsentpflichtung Österreich

Die Verpackungsverordnung 2014 ist seit Januar 2015 in Kraft und regelt die Wiederverwendung und Vermeidung von Verpackungsabfällen sowie deren Verwertung. Wir als Hersteller nehmen unsere Verpflichtungen hinsichtlich der österreichischen Verpackungsverordnung ernst. Daher arbeiten wir für die fachgerechte und effiziente Sammlung, Entsorgung und Verwertung von Industrieverpackungen mit kompetenten Partnern zusammen.
Die von uns in Österreich in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterialien werden entsprechend der Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Verpackungsverordnung beim österreichischen Sammel- und Verwertungssystem ARA mit Lizenznummer 2695 entpflichtet.

Entpflichtung von Transportverpackungen als Erstinverkehrbringer durch die GEDORE AUSTRIA GmbH für Warenempfänger in Deutschland ab dem 01.07.2022

Die GEDORE AUSTRIA GmbH weist darauf hin, dass sämtliche gebrauchte, restentleerte Verpackungen i.S.d. § 15 Abs. 1 VErpackG der gleichen Art, Form und Größe wie die von uns verwendeten Verpackungen am Ort der Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückgegeben werden können.

Bei Bedarf können Sie die von uns erhaltenen Transportverpackungen über die nachfolgenden Kontaktdaten bei dem von uns beauftragten Dienstleister zur Entsorgung anmelden:

Reclay Systems GmbH
Tel. +49 221 580098 111
E-Mail transportverpackungen@reclay-group.com

GEDORE AUSTRIA Partner der Verpackungsentpflichtung