REACH und RoHS bei GEDORE
Chemikalienrechtliche Anforderungen sind ein fester Bestandteil verantwortungsvoller Produktentwicklung bei GEDORE. Wir berücksichtigen die Vorgaben der EU Chemikalienverordnung REACH sowie der RoHS Richtlinie für die Produkte, die wir entwickeln und in Verkehr bringen. Transparenz gegenüber unseren Kunden und Partnern ist für uns dabei Ausdruck unseres Qualitätsverständnisses.
Was ist REACH?
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, bekannt als REACH Verordnung, ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Die Verordnung harmonisiert das europäische Chemikalienrecht und regelt den Umgang mit besonders besorgniserregenden Stoffen.
Für Hersteller und Vertreiber von Handwerkzeugen ist REACH insbesondere dann relevant, wenn ein Produkt oder eine seiner Komponenten einen Stoff der REACH Kandidatenliste in einem Masseanteil von mehr als 0,1 % enthält. In diesem Fall besteht eine Informationspflicht gegenüber Abnehmern.
RoHS
Und die Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro und Elektronikgeräten
Die RoHS Richtlinie beschränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro und Elektronikgeräten. Die aktuelle Fassung ist die Richtlinie 2011/65/EU. Sie gilt für Produkte, die in ihren Anwendungsbereich fallen und entsprechende elektrische oder elektronische Komponenten enthalten.
Alle GEDORE Produkte, die unter den Geltungsbereich der RoHS Richtlinie fallen, entsprechen den jeweils geltenden Anforderungen.
Hinweis zu Blei in GEDORE Werkzeugen
Gemäß REACH Art. 33
Einige Artikel im GEDORE Sortiment enthalten Komponenten mit einem Bleigehalt von mehr als 0,1 % der Masse. Blei kann in bestimmten Stahl, Aluminium und Messinglegierungen enthalten sein, insbesondere in Automatenstählen und Zerspanungsmessingen, die für die spanende Bearbeitung eingesetzt werden. Auch in einzelnen Aluminiumlegierungen kann Blei aus technischen Gründen verwendet werden.
Betroffen sind in der Regel einzelne kleinere Bauteile innerhalb eines Produkts. Dazu zählen beispielsweise Bolzen, Rollen, Achsen, Schrauben, Muttern, Buchsen und Niete, aber auch Werkzeugschäfte, Schraubspindeln, drehend bearbeitete Schlag und Schraubwerkzeuge sowie Teile von Messwerkzeugen.
Nach der Aufnahme von Blei in die REACH Kandidatenliste sind Hersteller und Vertreiber verpflichtet, ihre Abnehmer über einen entsprechenden Bleigehalt zu informieren. Gewerbliche Abnehmer erhalten diese Information beispielsweise über Auftragsbestätigung oder Lieferschein. Private Endverbraucher können auf Anfrage Auskunft erhalten.
Nach aktuellem Kenntnisstand sind bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Unternehmerische Verantwortung
Qualität und Zertifikate
Transparenz und nachgewiesene Verantwortung sind für die GEDORE Gruppe keine Selbstverständlichkeit, sondern gelebte Praxis. An den Produktions- und Verwaltungsstandorten in Deutschland und Österreich wird kontinuierlich daran gearbeitet, Energieverbrauch, Qualitätsstandards und Umweltauswirkungen messbar zu machen und durch unabhängige Zertifizierungen zu belegen.